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FAQ

Sie fragen – ich antworte

FAQ: FAQ

Wie kann ich einen Termin absagen?

Sollten Sie einen oder mehrere der vereinbarten Termine nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie mich bitte mindestens 24h Stunden im Voraus persönlich (telefonisch oder per E-Mail).

Bei nicht rechtzeitiger Absage/unbegründetem Nichterscheinen behalten ich mir das Recht vor, ein Ausfallhonorar von 60,- € pro Termin in Rechnung zu stellen.

Wie kann ich Sie erreichen?

Telefonisch können Sie mich Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 14:00 Uhr erreichen.

 

Gerne können Sie mir auch eine Mail schicken oder eine Nachricht am Anrufbeantworter hinterlassen mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer. Ich rufe Sie gern zurück.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Wie lange und in welcher Frequenz eine Behandlung in Anspruch genommen werden will, orientiert sich an verschiedenen individuellen Aspekten (z.B. Anliegen, Ziel, finanzielle und zeitliche Ressourcen). Gerne kann dies in einem Erstgespräch ausführlicher definiert werden.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Eine klinisch-psychologische Diagnostik, Beratung oder Behandlung wird nur an zuvor vereinbarten Terminen durchgeführt.

Zur Terminvereinbarung und bei Fragen aller Art können Sie gerne mit mir telefonisch oder schriftlich Kontakt aufzunehmen.

Wird eine Diagnostik von der Krankenkasse übernommen?

Die klinisch-psychologische Diagnostik ist als Privat-Befundung bei mir möglich. Einzelne Versicherungen übernehmen die Kosten einer klinisch-psychologischen Diagnostik zur Gänze oder teilweise. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer Versicherung.

Die Kosten eines Befundes variieren je nach Fragestellung, Komplexität, Art und Anzahl der angewandten Testverfahren. Bitte kontaktieren Sie mich für eine Klärung der konkreten Fragestellung und zur Unterbreitung eines Kostenvoranschlages.

Ist die klinisch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung?

Eine klinisch-psychologische Behandlung ist gegenwärtig noch keine Kassenleistung. Aufgrund dessen biete ich Ihnen einen Tarif, welcher dem von PsychotherpeutInnen mit Teilrückerstattung ähnelt.

Einzelne private Versicherungen übernehmen die Kosten einer klinisch-psychologischen Behandlung zur Gänze oder teilweise. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer Versicherung.

Was wird in einem Erstgespräch besprochen? Muss ich zum Erstgespräch etwas mitnehmen?

Das Erstgespräch dient dem gegenseitig Kennenlernen, dem Kennenlernen meiner Arbeitsweise sowie als Unterstützung bei der Entscheidung, ob Sie eine klinisch-psychologische Betreuung bei mir in Anspruch nehmen wollen.

Zum Erstgespräch brauchen Sie "nur" Ihre Fragen, Anliegen und eine Portion Mut sowie Offenheit mitnehmen.

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